Nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) muss eine Auffangwanne für wassergefährdende Stoffe bestimmte Mindestanforderungen in der Materialdicke, Materialgüte und Schweißqualität erfüllen. Zudem darf die Herstellung nur durch zugelassene und zertifizierte Unternehmen erfolgen.
Als zertifizierter und geprüfter Fachbetrieb dürfen wir sowohl Wannen nach StawaR bis 1000 Liter, als auch größere Wannen und Auffangräume nach WHG fertigen, aufstellen und einbauen.
Die Größe der WHG-Wannen sowie Ausklinkungen bei Störkonturen, Wannenbefestigungen, Wannenverbinder und Einschweißteile (zur Aufnahme von Maschinenfüßen, Gitterrosten …) fertigen wir nach Ihren Wünschen.
Je nach örtlichen Gegebenheiten bieten wir Ihnen eine passende Lösung, wenn es gilt, wassergefährdende Stoffe sicher auffangen zu können.
Die ordnungsgemäße Fertigung nach den Vorschriften inklusive der Dichtheitsüberprüfung wird Ihnen in einem Prüfzeugnis bestätigt.
Die Auffangwannen von Lippert sind für die Lagerung, das Umfüllen und das Abfüllen von wassergefährdenden Stoffen, sowie für die Herstellung von Gefahrstoffen geeignet. Der TÜV Saar bestätigte, dass unsere Auffangwannen den technischen Regeln StawaR entsprechen und die Anton Lippert GmbH zugelassen ist, Auffangwannen herzustellen.
Mit unserer zertifizierten WPK (werkseigene Produktionskontrolle), unserer Konformitätsbescheinigung, der mitgelieferten Dokumentation inkl. Wannenbeschriftung und dem Ü-Zeichen sind Sie auf der sicheren Seite.
Unsere WHG-konformen Wannen schützen Gewässer dauerhaft. Nachträgliche Undichtigkeiten, Kosten für die Ausbesserung von Schutzanstrichen bei Rissen im Beton usw. entfallen bei unseren Auffangwannen.
Sie möchten mehr über unsere Fertigungsmöglichkeiten von Auffangwannen erfahren?
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